Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) der Pintosupersonic Lda.

1. Geltungsbereich und Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend „Besteller“ genannt). Sie gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer im Sinne des Handelsrechts, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Wir liefern ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Bedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Lieferbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  4. Diese Lieferbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Verträge über die Lieferung von Waren mit demselben Besteller, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie verweisen müssen.

2. Angebot, Vertragsschluss und Unterlagen

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
  3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch unsere Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden. Eine bloße Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Annahme dar.
  4. Wir behalten uns alle Eigentums- und Urheberrechte an allen von uns bereitgestellten Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und Mustern vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.

3. Produktangaben, Beschaffenheit und Technische Beratung

  1. Technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben in unseren Prospekten, Preislisten oder Mustern sind reine Richtwerte und nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als Vertragsbestandteil bestätigt wurden.
  2. Unsere Produktbeschreibungen und -angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar, es sei denn, wir haben eine solche Garantie ausdrücklich schriftlich übernommen.
  3. Alle Angaben über Eignung, Kompatibilität, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Sie befreien den Besteller jedoch nicht von eigenen Prüfungen, Untersuchungen und Eignungstests im Hinblick auf den konkreten Einsatzzweck. Eine Pflicht zur Überprüfung der Bestellung des Bestellers auf Kompatibilität mit dessen bestehenden Systemen besteht für uns nicht.

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

  1. Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten alle Preise als Nettopreise in Euro ab unserem Werk/Lager, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, Zölle, Steuern, Gebühren sowie Verpackungs-, Verlade- und Transportkosten.
  2. Für internationale Lieferungen gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Incoterms® 2020 (standardmäßig EXW oder DAP). Lieferungen innerhalb Portugals erfolgen standardmäßig DAP.
  3. Für Lieferungen, die vereinbarungsgemäß mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend den nachgewiesenen Steigerungen der Rohstoff-, Material- oder Lohnkosten anzupassen.
  4. Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, per Vorauskasse oder innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig. Mit Ablauf des Zahlungsziels kommt der Besteller automatisch in Verzug.
  5. Während des Verzugs ist der Kaufpreis mit dem gesetzlich geltenden Verzugszins für Handelstransaktionen zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
  6. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt.

5. Lieferfristen, Lieferverzug und Höhere Gewalt (Force Majeure)

  1. Von uns angegebene Lieferfristen und -termine sind unverbindliche Richtwerte, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung, z. B. wegen ausbleibender Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, behördliche Eingriffe, Energiemangel, Transportengpässe oder sonstige unvorhersehbare Betriebsstörungen, die uns oder unsere Zulieferer unverschuldet treffen, verlängern die Lieferfrist automatisch um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
  4. Der Eintritt unseres Lieferverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine schriftliche Mahnung durch den Besteller mit einer angemessenen Nachfristsetzung erforderlich.

6. Gefahrübergang und Abnahmeverzug

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z. B. Versandkosten oder Anlieferung) übernommen haben.
  2. Kommt der Besteller in Abnahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lager- und Versicherungskosten) zu verlangen.

7. Gewährleistung (Mängelhaftung)

  1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an neu hergestellten Sachen beträgt im B2B-Geschäft 12 Monate ab Ablieferung der Ware beim Besteller bzw. ab erfolgter Abnahme. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren ist vollständig ausgeschlossen.
  3. Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich, detailliert und spezifiziert anzuzeigen. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Versäumt der Besteller die rechtzeitige und formgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt und jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
  4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, beschränkt sich die Gewährleistung nach unserer Wahl auf die kostenlose Nachbesserung (Nacharbeit/Reparatur) oder auf die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) gegen Rückgabe der mangelhaften Ware.
  5. Ansprüche wegen natürlicher Abnutzung, Verschleißteilen (z. B. Dichtungen, Filter, Düsen, Leuchtmittel), Schäden durch unsachgemäße Handhabung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, mangelnde oder fehlerhafte Wartung sowie Missachtung von Betriebsanleitungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  6. Die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Übergabe an den Transporteur) vorlag bzw. im Keim angelegt war, trägt vollumfänglich der Besteller.

8. Haftungsbeschränkung und Schadensersatz

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  4. Die Haftung für mittelbare Schäden, indirekte Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn oder reine Vermögensschäden des Bestellers ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor (Vorbehaltsware).
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sie auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu warten und sie zum Neuwert gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt der Besteller bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
  3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Besteller die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen oder Beschlagnahmungen) sowie Beschädigungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  4. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller bleibt zur Einziehung dieser Forderung ermächtigt, unsere Befugnis zur Eigeneinziehung bleibt unberührt.
  5. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag, inkl. MwSt.) zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung. Für die entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache

  1. Für diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie für alle Rechtsbeziehungen und Streitigkeiten zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Republik Portugal.
  2. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Ausschließlicher und internationaler Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Firmensitz der Pintosupersonic Lda. in Portugal. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.
  4. Die maßgebliche Vertragssprache für alle internationalen Auslandsgeschäfte ist Englisch. Sollten diese Bedingungen in mehreren Sprachen vorliegen (z.B. auf der Webseite), so ist im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Auslegungsfragen ausschließlich die englische Fassung rechtlich bindend.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.